Meldepflicht nach der Bienenseuchenverordnung.

Für Imker und Bienenstände besteht Meldepflichten beim zuständigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.  Die Anmeldung ist kostenlos.

Wer ist meldepflichtig?

Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt. Die Registrierungspflicht besteht bereits ab der Haltung eines Bienenvolkes. 

Die Registriernummer ist Voraussetzung für den Bezug von bezuschussten Tierarzneimittel über den Verein.

Was ist zu melden? 

Formulare Anmeldung Tierhalterantag